Mietbedingungen
Verwendungszweck
Die Verwendung der Motorräder ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Im Besonderen gilt folgendes:
- Das Fahrzeug darf niemand anderem als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Fahrern überlassen werden.
- Das Fahrzeug darf keinem berechtigten Fahrer überlassen werden, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt wurde oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
- Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
- Das Fahrzeug darf nicht in fahruntüchtigem Zustand benutzt werde.
- Das Fahrzeug darf nicht für die gewerbsmäßige Personenbeförderung gegen Entgelt verwendet werden die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.
- Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen verwendet werden.
- Das Fahrzeug darf nicht für die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen verwendet werden das Fahrzeug darf nicht für die Benutzung auf Rennstrecken verwendet werden.
Übergabe und Benutzung
Die Verwendung des Fahrzeuges ist im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes gestattet. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung vom Verleiher Motor-Adventure dürfen weder Teile ausgetauscht noch entfernt werden. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Verleiher Motor-Adventure durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht in jedem Fall Verleiher Motor-Adventure zu.
Haftungsausschluss vom Verleiher
Hat Motor-Adventure aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowie nach Maßgabe dieser Bedingungen für Schäden des Benutzers im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeugs aufzukommen, die leicht fahrlässig verursacht wurden, so haftet Verleiher Motor-Adventure beschränkt wie folgt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solche, die der Vertrag Verleiher Motor-Adventure nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gegen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen den Benutzer oder Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren den Verleiher Motor-Adventure nicht. Der Benutzer stellt den Verleiher Motor-Adventure von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstige Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. Der Verleiher Motor-Adventure ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.
Erfordernisse im Fall eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich oder schriftlich den Verleiher Motor-Adventure sowie die nächste Polizeidienststelle. Der schriftliche Unfallbericht an den Verleiher Motor-Adventure enthält folgende Angaben:
- Datum, Zeit und Ort des Unfalls
- Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum)
- Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
- Detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen
- Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden)
- Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges
Rückgabe
Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die Rückgabe gilt dabei erst dann als erfolgt, wenn ein Mitarbeiter oder Beauftragter vom Verleiher Motor-Adventure das Fahrzeug abgenommen hat. Der Verleiher Motor-Adventure ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit zurück zu verlangen. Insbesondere kann der Verleiher diesen Fahrzeugleihvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn der Verleiher Motor-Adventure das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der dem Verleiher Motor-Adventure aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht. Der Benutzer hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber dem Verleiher zurückzuhalten.
Motorradfahren
Dem Benutzer ist bekannt, dass
1. er stets auf eigenes Risiko fährt und dass er sich bei Überholvorgängen selbst davon überzeugen muss, dass dies gefahrlos möglich ist.
2. das Motorradfahren auf der Straße Erfahrung und eine gute körperliche Kondition voraussetzt.
3. das Motorradfahren auf der Straße gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken in sich birgt.
Erklärung
Der Benutzer erklärt hiermit,
für ausreichend Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben.
im Besitz eines für ihn gültigen Führerscheins zu sein.
bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein und über ausreichend Fahrerfahrung für Straße und Gelände zu verfügen.
einverstanden zu sein, dass die persönlichen Angaben auf der Vorderseite dem jeweiligen Hersteller/Partner zu Auswertungs- und - Marketingzwecken zur Verfügung gestellt werden dürfen.
den vorstehenden Text vor Unterschrift sorgfältig gelesen zu haben.
weder unter Alkohol noch Drogeneinfluss zu stehen und keinerlei verkehrsbeeinträchtigende Medikamente zu sich genommen zu haben.
Verschiedenes
Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort der Fahrzeugübergabe an den Benutzer, soweit der Benutzer Kaufmann ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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